Bürgermeistersprechstunde Grundsteuer | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bürgerdialog und offene Diskussion zur Grundsteuer

Bürgermeistersprechstunde Grundsteuer

Liebe Leute,

am 10.06.2025 findet die nächste Gemeindevertretersitzung statt. Das Thema Grundsteuer bewegt den einen oder anderen seit Tagen. Wo wir heute stehen, welche Informationen wir vorliegen haben und vor allem Eure Sorgen und offenen Fragen passen evtl. aus Zeitgründen nicht vollständig in die GV-Sitzung. Aus diesem Grund biete ich euch die Gelegenheit, alle Fragen in einer gesonderten Bürgermeister-Sprechstunde zu stellen. Ich bin den ganzen Abend offen für eine faire Diskussion und hoffe so, die meisten Unklarheiten beseitigen zu können. Nutzt gern die Gelegenheit und kommt am 22.05.2025 um 19:00 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus „Haus der Vereine“.

Ich freue mich auf Euch.

Euer Martin von Holten

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Liebe Schwanheiderinnen und Schwanheider,

wir haben die Hebesätze für die Grundsteuer in unserer Gemeinde angepasst, wie Ihr in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung mitbekommen habt. In diesen Tagen erreichen Euch die entsprechenden Bescheide dazu. Da es hierzu einige Fragen und vereinzelte Beschwerden gab, möchte ich Euch die Entstehung und Erhebung der Grundsteuer A und B erläutern.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für unsere Gemeinde und hilft uns, öffentliche Dienstleistungen, Veranstaltungen und Infrastruktur zu finanzieren. Der Änderungsbedarf der Berechnung ergab sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In den neuen Bundesländern galt eine Grundlage aus dem Jahr 1939 und in den gebrauchten Bundesländern war die Grundlage sehr viel jünger - also ungleich. Das Gericht verlange eine einheitliche und gerechte Grundlage.

Grundsteuer A und B: Was ist der Unterschied?

Grundsteuer A: Diese Steuer betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Wenn Du also landwirtschaftliche Flächen oder Wälder besitzen, fällt diese Steuer an. Man muss kein angemeldetes Gewerbe auf einer Wald- oder Feldfläche haben, um die Steuer dennoch zahlen zu müssen.

Grundsteuer B: Diese Steuer betrifft alle anderen Grundstücke, wie zum Beispiel Wohn- und Geschäftsgrundstücke. Wenn Du ein Haus, eine Wohnung oder ein Geschäftsgebäude besitzen, zahlst Du diese Steuer.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:

Ermittlung des Grundsteuerwerts: Das Finanzamt bewertet den Wert Deines Grundstücks oder Gebäudes. Dieser Wert wird als Grundlage für die Berechnung der Steuer verwendet. Gegen diese Grundlage konnte Widerspruch eingereicht werden.

Bewertet wird nicht nur die Lage, sondern auch das Baujahr des Gebäudes und der Bodenrichtwert.

Festsetzung des Grundsteuermessbetrags: Auf Basis dieses ermittelten Werts wird ein sogenannter Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgelegt. Ihr findet ihn im Steuerbescheid.

Anwendung des Hebesatzes: Die Gemeinde legt einen Hebesatz fest, der auf den Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt) angewendet wird (Multiplikation). Der Hebesatz kann je nach Finanzbedarf der Gemeinde variieren.

Warum haben wir die Hebesätze angepasst?

Die Anpassung der Hebesätze war notwendig, um den aktuellen Finanzbedarf unserer Gemeinde zu decken und weiterhin wichtige Dienstleistungen für Euch bereitstellen zu können. Wir verstehen, dass dies zu zum Teil höheren Kosten führen kann, aber es ist ein wichtiger Schritt, um unsere Gemeinde zukunftsfähig zu halten. Das Ziel der Gemeindevertretung war es, die Einnahmen gleich hoch zu halten.

Welche Grundlagen hatte die Gemeindevertretung für die Entscheidung?

Die Finanzfachleute in unserer Verwaltung haben uns eine sehr gute Prognose und Vorberechnung erstellt. Diese Prognose zeigte uns, welcher Hebesatz notwendig ist, um die besagte Aufkommensneutralität zu erhalten. Es geht also nicht darum, dass die Gemeinde mehr Geld einnehmen will. Die konkreten Zahlen (wer was bezahlen muss nach der Veränderung) konnten vorher nicht für jeden voraus berechnet werden. Im Amt arbeitet nur eine Person an den Steuerbescheiden für alle 11 Gemeinden und alle Bürgerinnen und Bürger des Amtes. Wir konnten gemeinsam sicher davon ausgehen, dass vermutlich ein Drittel der Bürger weniger bezahlen wird und es bei zwei Dritteln zu Steigerungen kommt.

Warum stieg der Hebesatz B und der Hebesatz A wurde sogar gesenkt?

Die Grundsteuern wurden getrennt von einander betrachtet. Das heißt, jede Steuerart für sich (A und B) sollte die Aufkommensneutralität erreichen (keine Mindereinnahmen). Da nach der neuen Grundlage des Finanzamtes nun klar war, dass mehr Menschen die Grundsteuer A abführen müssen, konnte der Hebesatz gesenkt werden. Es zahlen nun also deutlich mehr Haushalte die Grundsteuer A - mehr Einzahler = Senkung des Hebesatzes möglich, um die gleiche Summe zu erhalten.

Warum sind die Hebesätze in den Dörfern unterschiedlich?

Jede Gemeinde muss für sich betrachtet werden. Jede Gemeinde hat unterschiedliche Messbeträge und unterschiedliche Einnahmequellen.

Wie ist das weitere Vorgehen der Gemeindevertretung?

Jetzt, nachdem alle Bescheide raus sind, schauen wir und zuerst an, ob die erwartete Aufkommensneutralität erreicht wurde - also, ob nun mehr oder weniger Einnahmen erzielt wurden. Das Ergebnis wird dann im Haupt- und Finanzausschuss erneut zur Diskussion gestellt (ganz normale Revision). Hierzu haben wir bereits die Ausschusssitzung Anfang Mai terminiert. In der nächsten Gemeindevertretersitzung wird dann das Thema auf die Tagesordnung gebracht und ganz transparent erörtert.

Habt Ihr Fragen oder Bedenken?

Wir sind stets bemüht, transparent und verständlich zu kommunizieren. Solltet Ihr weitere Fragen oder Bedenken haben, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Euch gerne zur Verfügung.

Fachliche und sachliche Fragen beantwortet auch Frau Daniela Mahler im Amt Boizenburg-Land:

038847/385-58 oder per E-Mail: mahler@amtboizenburgland.de

Herzliche Grüße,

Martin von Holten