Liebe Schwanheiderinnen und Schwanheider, liebe Zweedorferinnen und Zweedorfer,
Ihr möchtet unser Dorfgemeinschaftshaus nutzen? Sehr gern. In der Reihe „Dorfregeln“ erklären wir heute, wer das Haus der Vereine mieten kann, was es kostet und wie die Buchung abläuft.
Worum geht es?
Die Gemeinde hat das Haus vor allem für das kulturelle Leben der Bürgerinnen und Bürger in Schwanheide und Zweedorf gebaut. Deshalb sind die Entgelte für Einheimische stark vergünstigt. Unsere Seniorinnen und Senioren sind auf persönliche Einladung des Bürgermeisters sogar grundsätzlich kostenfrei zu Gast.
Das Haus steht aber allen offen, auch für private Feiern. Wie hoch das Entgelt ist, hängt vor allem davon ab, ob Ihr in unserer Gemeinde wohnt.
Das Wichtigste in Kürze
Entgelte (Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.01.2025)
Private Feiern und Familienfeiern, wohnhaft in der Gemeinde Schwanheide: 150 € pro Tag
Private Feiern und Familienfeiern, nicht wohnhaft in der Gemeinde: 260 € pro Tag
Kaffeetafel oder Trauerfeier, wohnhaft in der Gemeinde: 75 € pro Tag
Vereine und Organisationen, stundenweise Nutzung (bis insgesamt 5 Stunden): 20 € pro Stunde
Vereine aus der Gemeinde (z. B. Dorfclub, Förderverein der Feuerwehr) für Veranstaltungen wie öffentliche Feste, Dorf- und Sportfeste: 60 € pro Tag
Kommerzielle Tagesnutzung (z. B. Sport- oder Gymnastikkurse): 50 €
Seniorennachmittage auf Einladung des Bürgermeisters: kostenfrei
Alles andere wird im Einzelfall vereinbart. Alle Beträge sind Bruttopreise.
So läuft die Buchung
Eure erste Ansprechpartnerin für Buchung und Fragen ist unsere Koordinatorin Jana Baltschus, Telefon 0152 596 59 113.
Über jede Nutzung wird eine schriftliche Nutzungsvereinbarung geschlossen, mit Datum, Uhrzeit und Zweck. Das Formular findet Ihr unten.
Das Entgelt wird vor der Veranstaltung an die Amtskasse Boizenburg-Land überwiesen. Kontoverbindung und Verwendungszweck stehen in der Nutzungsvereinbarung.
Bei der Schlüsselübergabe hinterlegt Ihr eine Kaution von 150 €. Ist nach der Abnahme alles in Ordnung, bekommt Ihr sie gegen Quittung und Schlüssel zurück.
Worauf Ihr achten müsst
Räume, Gelände und Ausstattung bitte pfleglich behandeln und so hinterlassen, wie Ihr sie übernommen habt.
Müll und Abfälle entsorgt Ihr selbst und auf eigene Kosten.
Es gelten die Benutzungs- und Entgeltordnung und die Hausordnung des Hauses. Ihr erkennt sie mit Eurer Unterschrift unter der Nutzungsvereinbarung an.
Fällt Eure Feier aus, sagt bitte sofort Bescheid. Eine Ausfallentschädigung wird nicht erhoben.
Gültigkeit und Änderungen
Entgelte: beschlossen von der Gemeindevertretung am 20.01.2025
Nutzungsvereinbarung: Stand 08.03.2025
Die Benutzungs- und Entgeltordnung von 2015 auf der Homepage des Amtes ist bei den Entgelten nicht mehr aktuell. Es gelten die Beträge in diesem Beitrag.
Original zum Nachlesen
Hier findet Ihr die aktuelle Nutzungsvereinbarung als PDF. So könnt Ihr Euch vorab in Ruhe anschauen, was vereinbart wird. Weitere Infos stehen auch im Menü der App unter Dorfgemeinschaftshaus:
Diese Zusammenfassung soll Euch die Orientierung erleichtern. Verbindlich sind die Nutzungsvereinbarung und der Beschluss der Gemeindevertretung.
Beste Grüße
Martin von Holten