Grund- und Gewerbesteuer | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mit der Grundsteuerreform gelten seit 2025 neue Hebesätze: 363 % für die Grundsteuer A, 495 % für die Grundsteuer B und 348 % für die Gewerbesteuer. Was das bedeutet, erklären wir hier.

Grund- und Gewerbesteuer

Liebe Schwanheiderinnen und Schwanheider, liebe Zweedorferinnen und Zweedorfer,

heute geht es in der Reihe „Dorfregeln“ um eine kurze, aber für alle Grundstückseigentümer wichtige Satzung: die Hebesatzsatzung. Sie legt fest, wie hoch Grundsteuer und Gewerbesteuer in unserer Gemeinde ausfallen.

Worum geht es?

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und daraus den Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Ein Hebesatz von 495 % bedeutet also: Messbetrag × 4,95 = Grundsteuer im Jahr.

Mit der bundesweiten Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke zum 1. Januar 2025 neu bewertet. Deshalb musste auch die Gemeinde ihre Hebesätze neu festlegen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Hebesätze seit dem 01.01.2025

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 363 %

  • Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke, also z. B. Wohnhäuser und Bauland): 495 %

  • Gewerbesteuer: 348 %

Die Hebesätze für die Grundsteuer gelten höchstens für den Hauptveranlagungszeitraum bis Ende 2030. Den Bescheid über die Grundsteuer verschickt das Amt Boizenburg-Land; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Warum gab es 2025 eine Änderung?

Im Januar 2025 hatte die Gemeindevertretung zunächst 188 % für die Grundsteuer A und 560 % für die Grundsteuer B beschlossen. Im Juni 2025 wurden die Sätze rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 363 % (A) und 495 % (B) angepasst. Für Wohngrundstücke fällt der Hebesatz damit niedriger aus als ursprünglich beschlossen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert.

Gültigkeit und Änderungen

  • Hebesatzsatzung: beschlossen 20.01.2025, bekannt gemacht 25.02.2025, in Kraft seit 01.01.2025

  • 1. Änderung: beschlossen 10.06.2025, bekannt gemacht 14.07.2025, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2025

Original zum Nachlesen

Hier findet Ihr die Satzung und alle Änderungssatzungen als PDF – genau so, wie sie auf der Homepage des Amtes Boizenburg-Land veröffentlicht sind:

Alle Satzungen der Gemeinde Schwanheide im Überblick: Ortsrecht Schwanheide beim Amt Boizenburg-Land

Diese Zusammenfassung soll Euch die Orientierung erleichtern. Rechtlich verbindlich ist allein der Wortlaut der Satzung.

Beste Grüße

Martin von Holten